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Webseitenüberprüfung

Der Weg zur daten­schutz­kon­formen Webseite

 

Wer eine Webseite betreibt, hat dabei einige rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Es muss sichergestellt sein, dass personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person zu anderen Unternehmen übertragen werden, Cookies müssen datenschutzkonform eingesetzt werden, Informationspflichten im Impressum müssen eingehalten werden und die Besucher der Webseite müssen im Rahmen der Datenschutzerklärung darüber informiert werden, was mit ihren Daten bei der Nutzung der Webseite geschieht.

 

Wir überprüfen Ihre Unternehmenswebseiten auf Verstöße gegen diese rechtlichen Vorgaben und liefern Ihnen Möglichkeiten diesen zu begegnen. Wir erstellen einen Mängelbericht, mit dem Sie in der Lage sind, Ihre Webseite rechtskonform zu konfigurieren.

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Wir erstellen für Ihre Webseiten und die darauf eingesetzten Dienste die passenden Datenschutzerklärungen und sorgen dafür, dass diese alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 

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Warum wir?

 

Überprüfung

 

Wir überprüfen Ihre Webseite auf Datenschutzverstöße und liefern Ihnen passende Lösungsvorschläge.

 

 

Compliant

 

Wir ermitteln, ob Ihr Impressum alle notwendigen Informationen enthält.

 

 

Vollständig

 

Wir erstellen auf Basis der eingesetzten Dienste und Cookies die passende Datenschutzerklärung.

 

Häufig gestellte Fragen zur 
Webseitenüberprüfung

Die Prüfung der Webseite ist eine manuelle Prüfung und wird auf Basis eines Fragenkataloges mit den Bereichen „Datenschutz“ und „Impressum/rechtlich geforderte Angaben“ durchgeführt. Dabei überprüfen wir auch auf der Webseite eingesetzte Werkzeuge, um sicherzustellen, dass diese auch datenschutzkonform konfiguriert sind.

Nach der Überprüfung der Webseite wird ein Bericht mit sämtlichen Mängeln erstellt, der dann bspw. der Webagentur oder IT-Abteilung zur Nachbesserung überreicht werden kann. Außerdem erstellen wir in der Regel die Datenschutzerklärung für die Webseite, damit diese alle rechtlichen Anforderungen enthält.

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO und dem BDSG-neu gibt es immer wieder Fälle von Anwälten, die mithilfe eines sogenannten Scrawlers gezielt Webseiten im Internet suchen, welche die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, um diese abzumahnen. Um dem vorzubeugen, empfiehlt es sich die Webseite überprüfen zu lassen.

Die Kernkompetenz von Webdesignern und Agenturen liegt in der Regel bei der Gestaltung und der Suchmaschinenoptierung und nicht bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und der Überprüfung datenschutzkonformer Konfigurationen. Einige Agenturen lassen die von ihnen erstellten Webseiten sogar durch uns überprüfen.

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