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Webseitenüberprüfung

Der Weg zur daten­schutz­kon­formen Webseite

 

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema für jede Webseite, da personenbezogene Daten eine bedeutende Rolle spielen. Es ist daher wichtig, dass Webseitenbetreiber die Privatsphäre ihrer Benutzer respektieren und alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, beachten. Da Datenschutzerklärungen ein komplexes Thema sind, bedarf es stets einer gründlichen Prüfung. Webseitenbetreiber sollten sich bewusst sein, dass sie für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind und die Einhaltung der geltenden Gesetze gewährleisten müssen.

Bei einem Verstoß gegen die Datenschutzerklärung können erhebliche Konsequenzen drohen, darunter Bußgelder und eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Betroffene Personen müssen daher sorgfältig prüfen, ob ihre Unternehmenswebseite und die darauf eingesetzten Tools und Cookies den Anforderungen entsprechen und ob eine DSGVO-konforme-Datenschutzerklärung vorliegt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Datenschutzerklärung alle relevanten Informationen enthält, ist es ratsam einen externen Dienstleister zurate zu ziehen.

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Als Ihre Experten für IT-Sicherheit helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen Ihre Unternehmenswebseiten gemäß der rechtlichen Vorgaben. Dafür erstellen wir einen Mängelbericht mit umfassenden Informationen, durch den Sie in der Lage sind, Ihre Unternehmenswebseite rechtskonform zu konfigurieren. Zudem übernehmen wir die Anfertigung passgenauer Datenschutzerklärungen und Konfiguration der Cookies für Ihre Unternehmenswebseite und die darauf eingesetzten Dienste. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ihre eingebundenen Datenschutzerklärungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 

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Warum wir?

 

Überprüfung

 

Wir überprüfen Ihre Internetseite auf Datenschutzverstöße und liefern Ihnen passende Lösungsvorschläge, um diese zu beheben. Da es bei einem Verstoß gegen die Datenschutzerklärung zu erheblichen Konsequenzen kommen kann, ist es äußerst wichtig, die eigene Webseite professionell prüfen zu lassen. 

 

 

Compliant

 

Wir ermitteln, ob Ihr Impressum alle notwendigen Informationen enthält. Dafür überprüft ein Fachmann die Inhalte auf Vollständigkeit, auf die Rechtsform sowie eine schnelle Erreichbarkeit. Um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen ist es von hoher Bedeutung, dass es alle relevanten Informationen enthält. Wir beraten Sie und stellen sicher, dass Ihr Impressum den geltenden Gesetzen entspricht.

 

 

Vollständig

 

Auf Basis der eingesetzten Dienste und Cookies erstellen wir die passende Datenschutzerklärung. Als wichtiger Bestandteil einer jeden Unternehmenswebseite, der Nutzer darüber informiert, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, muss die Datenschutzerklärung vollständig sein. Sie sollte zudem in verständlicher Art und Weise verfasst sein, die betroffenen Personen über ihre Rechte sowie die Dauer der gespeicherten Daten und den Umfang der erhobenen Daten informieren.

 

Häufig gestellte Fragen zur 
Webseitenüberprüfung

Die Prüfung Ihrer Internetseite ist eine manuelle Prüfung. Dafür haben wir einen Fragenkatalog der Bereiche „Datenschutz“ und „Impressum/rechtlich geforderte Angaben“ angefertigt, auf dessen Basis der Check durchgeführt wird. Dabei prüfen wir auch auf der Webseite eingesetzte Software, Browser und Tool, um sicherzustellen, dass diese auch datenschutzkonform konfiguriert sind.

Nach der Überprüfung der Unternehmenswebseite wird ein Bericht mit sämtlichen Mängeln erstellt, der dann bspw. der Webagentur oder IT-Abteilung zur Nachbesserung überreicht werden kann. Alternativ erstellen wir die Datenschutzerklärung für die Webseite, damit diese alle rechtlichen Anforderungen enthält und keinen Datenschutzverstoß aufweist.

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO und dem BDSG-neu gibt es immer wieder Fälle von Anwälten, die mithilfe eines sogenannten Scrawlers gezielt Webseiten im Internet suchen, welche die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, um diese abzumahnen. Zur Vorbeugung empfiehlt es sich, die Unternehmenswebseite überprüfen und die Datenschutzerklärung auf den neusten Stand bringen zu lassen. 

 

Protektis erstellt maßgeschneiderte Datenschutzerklärungen basierend auf den eingesetzten Diensten und Cookies Ihrer Unternehmenswebseite, um sicherzustellen, dass diese alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise die Anforderungen der DSGVO.

Die Kernkompetenz von Webdesignern und Agenturen liegt in der Regel bei der Gestaltung und der Suchmaschinenoptimierung von Homepages und Unternehmenswebseiten. Nicht jedoch bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und der Überprüfung von datenschutzkonformen Konfigurationen. Einige Agenturen lassen die von ihnen erstellten Unternehmenswebseiten durch uns beispielsweise auf die Einhaltung der DSGVO überprüfen.

Es werden verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Daten zu schützen. Zu den häufigsten Sicherheitsmaßnahmen gehören:

 

SSL-Verschlüsselung: Die Webseite nutzt eine SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer), um die Datenübertragung zwischen dem Webserver und dem Browser des Nutzers zu verschlüsseln. Dadurch wird verhindert, dass Daten während der Übertragung von unbefugten Dritten abgefangen oder manipuliert werden können.

 

Zugriffskontrolle: Zugriffsrechte werden implementiert, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf bestimmte Daten und Funktionen der Unternehmenswebseite haben. Dies kann durch Benutzerkonten und Passwörter, sowie gegebenenfalls durch zusätzliche Authentifizierungsmethoden wie Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen.

 

Firewalls: Webserver und Netzwerke sind oft durch Firewalls geschützt, die den Datenverkehr überwachen und unerwünschten Zugriff blockieren.

 

Aktualisierung und Patching: Die Webseite und alle verwendeten Softwarekomponenten werden regelmäßig aktualisiert und gepatcht, um Sicherheitslücken zu schließen und potenzielle Schwachstellen zu minimieren.

 

Datensparsamkeit: Es werden nur die notwendigen Daten erhoben und gespeichert. Sensible Daten sollten nur in anonymisierter oder verschlüsselter Form gespeichert werden, wenn möglich.

 

Datensicherung: Regelmäßige Datensicherungen werden durchgeführt, um im Falle eines Datenverlusts durch technische Probleme oder Cyberangriffe die Daten wiederherstellen zu können.

 

Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests: Die Unternehmenswebseite wird regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüft, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und zu beheben. Penetrationstests können eingesetzt werden, um die Unternehmenswebseite auf mögliche Angriffsszenarien zu testen.

 

Sicherheitsrichtlinien: Klare Sicherheitsrichtlinien und Verfahren werden festgelegt, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten und Verantwortlichen die Sicherheitsmaßnahmen verstehen und einhalten.

 

Diese Sicherheitsvorkehrungen sind entscheidend, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und soziale Identifikationsnummern) auf einer Unternehmenswebseite zu gewährleisten und das Risiko von Datenverletzungen und Cyberangriffen zu minimieren. Es ist wichtig, dass Webseitenbetreiber kontinuierlich daran arbeiten, ihre Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand zu halten und die Datenschutzbestimmungen zu respektieren, um die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer zu schützen.

Google Analytics ist eines der bekanntesten Analysetools, das von vielen Webseitenbetreibern genutzt wird, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Bei der Verwendung von Google Analytics ist es wichtig, die IP-Adressen der Benutzer zu anonymisieren, um die personenbezogenen Daten zu schützen. Die Anonymisierung der IP-Adressen schützt die personenbezogenen Daten der Nutzer und gewährleistet den Datenschutz, da Google Analytics sonst möglicherweise personenbezogene Daten sammeln könnte.

Das berechtigte Interesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass es rechtlich zulässig ist. Es ist ratsam, diesbezüglich eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich weiterführende Informationen zum berechtigten Interesse an personenbezogenen Daten einzuholen.

Benutzer müssen für alle Cookies, die nicht notwendig auf der Unternehmenswebseite sind, ihre Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies und Tools erteilen. Dies ist besonders wichtig, da viele Tools über Cookies personenbezogene Daten sammeln, um den Inhalt der Unternehmenswebseite zu personalisieren und personalisierte Werbung auszuspielen. Hauptsächlich sind davon Social-Media-Cookies, Analyse-Cookies und Werbe-Cookies betroffen. Ein Cookie-Consent-Banner ermöglicht Nutzern einer Homepage oder Unternehmenswebseite selbst über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden.

Ja, Protektis kann Sie bei der Einbindung von Cookies, Software und weiteren technischen Instrumenten unterstützen. Wir geben Ihnen Empfehlungen, wie Sie die Einwilligung zur Verwendung von Cookies von Nutzern einholen, um sowohl Social Media und Analyse als auch personalisierte Werbung datenschutzkonform auf der Internetseite zu gestalten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weite Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten in der EU regelt. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen und legt strengere Regeln für Unternehmen und Organisationen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO zielt darauf ab, den Datenschutz zu verbessern und das Vertrauen in den Umgang mit persönlichen Daten zu erhöhen. Bei Nichteinhaltung können hohe Bußgelder verhängt werden.

Eine Datenschutzerklärung ist auf einer Unternehmenswebseite notwendig, um die Nutzer transparent und umfassend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Sie dient dazu, den Benutzern zu erklären, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden, wer Zugriff darauf hat und welche Rechte die Benutzer in Bezug auf ihre Daten haben. Sie schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie die Privatsphäre und den Datenschutz Ihrer Nutzer ernst nehmen.

Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Land und den geltenden Datenschutzgesetzen. Allgemein muss eine Datenschutzerklärung transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. Sie sollte alle relevanten Informationen zu den Datenverarbeitungsprozessen auf der Webseite enthalten, einschließlich Zweck, Rechtsgrundlage, Dauer der Datenspeicherung, Empfänger der Daten und die Rechte der Nutzer. Außerdem muss die Datenschutzerklärung den Anforderungen der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) entsprechen, wenn sie sich auf EU-Bürger oder innerhalb der EU befindliche Nutzer bezieht. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land zu informieren und sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzerklärung diesen Anforderungen gerecht wird.

Eine Datenschutzerklärung sollte transparent und verständlich über die Art und Weise informieren, wie erhobene Daten zur eigenen Person auf der Webseite verarbeitet, genutzt und geschützt werden. Sie sollte Angaben zu den Verantwortlichen, den Zwecken der Datenerhebung, den Rechtsgrundlagen, den Empfängern der Daten, den Speicherfristen, den Rechten der Nutzer und der Möglichkeit, eine Einwilligung zu widerrufen, enthalten. Weitere Informationen wie Cookies, Analysedienste oder Social-Media-Plugins sollten ebenfalls aufgeführt werden.

Sie sollte gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Es ist üblich, sie in der Fußzeile oder im Hauptmenü der Webseite zu platzieren. Eine prominente Position gewährleistet, dass Benutzer sie leicht finden können.

Es ist ratsam, die wesentlichen Informationen der Datenschutzerklärung direkt auf der Webseite zu präsentieren, vor allem diejenigen, die für die Nutzer relevant sind (z.B. Zwecke der Datenerhebung, Cookies). Ein Link zur vollständigen Erklärung ist zusätzlich akzeptabel, um Platz zu sparen.

Es ist wichtig, die Datenschutzerklärung regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen zu aktualisieren. Wenn sich datenschutzrelevante Prozesse auf der Unternehmenswebseite ändern oder neue Datenschutzvorschriften gelten, sollte die Datenschutzerklärung angepasst werden

Ja, Datenschutzgesetze können je nach Land oder Region variieren. Wenn Ihre Unternehmenswebseite international tätig ist oder Nutzer aus verschiedenen Ländern anspricht, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Datenschutzerklärung den jeweiligen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Das Fehlen einer Datenschutzerklärung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Datenschutzbehörden können Bußgelder verhängen oder andere Maßnahmen ergreifen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Außerdem kann ein Mangel an Transparenz das Vertrauen der Benutzer beeinträchtigen.

 

Eine standardisierte Datenschutzerklärung kann als Grundlage dienen, aber es ist wichtig, sie an die spezifischen Merkmale und Aktivitäten Ihrer Webseite anzupassen. Jede Unternehmenswebseite hat unterschiedliche Datenschutzaspekte, die in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden müssen.

Die Zustimmung der Benutzer zur Datenschutzerklärung kann beispielsweise durch ein Opt-In-Kästchen oder einen Bestätigungsbutton erfolgen. Die Zustimmung sollte freiwillig und aktiv erteilt werden und darf nicht vorausgewählt sein. Es ist wichtig, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Erklärung vollständig zu lesen und zu verstehen, bevor sie ihre Zustimmung geben.

 

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und soziale Identifikationsnummern.

Der Zugriff auf personenbezogenen Daten hängt von der Art der Daten und dem Zweck ihrer Verarbeitung ab. In der Regel haben nur befugte Personen oder Organisationen Zugriff auf die Daten, wenn dies für die Erfüllung bestimmter Aufgaben oder Dienstleistungen erforderlich ist. Dies können beispielsweise Beschäftigte eines Unternehmens sein, die Bestellungen bearbeiten, oder Drittanbieter, die im Auftrag des Unternehmens bestimmte Dienstleistungen erbringen, wie z. B. Zahlungsabwickler oder Versanddienstleister.

Die Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten liegt in der Regel bei der Organisation oder dem Unternehmen, das die Daten erhebt und verarbeitet. Gemäß den Datenschutzvorschriften, wie der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), ist dieses Unternehmen oder diese Organisation der sogenannte „Verantwortliche“ für die Datenverarbeitung. Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Es ist die Aufgabe des Verantwortlichen, transparent und verständlich über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren und Datenschutzrechte zu respektieren.

Die verantwortlichen Personen sind jene, die die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten tragen, zum Beispiel Unternehmen oder Organisationen. Die betroffenen Personen sind diejenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, also die Nutzer, Kunden oder Beschäftigte. Die DSGVO legt Rechte und Pflichten sowohl für die verantwortlichen als auch für die betroffenen Personen fest, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Ein Datenschutzverstoß tritt auf, wenn personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und soziale Identifikationsnummern) unrechtmäßig verarbeitet, offengelegt, verändert, gelöscht werden oder wenn unbefugte Personen Zugriff auf diese Daten erhalten. Solche Verstöße können Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist wichtig, Datenschutzverstöße zu vermeiden und angemessene Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten zu implementieren.

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